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Gastaufnahmevertrag:

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises !

Das Bedeutet für Sie dass 80% der Gesamtkosten von Ihnen zu tragen sind !

Der Vermieter ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den zu errechneten Betrag zu bezahlen !

An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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